Schutzmassnahmen

Für unsere Ausstellung und Veranstaltungen haben wir folgende Schutzmassnahmen vorgesehen:

INFORMATION 

(2.12./16.12.20) Pro Tschiertschen-Praden ist für die Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich und informiert alle involvierten Personen (Mitarbeitende, in Veranstaltungen und Ausstellungen involvierte Personen und Publikum) ausdrücklich über das Schutzkonzept und die Vorgaben, die einzuhalten sind. Für jede Veranstaltung wird eine verantwortliche Person bezeichnet, die für die Einhaltung des Schutzkonzepts zuständig ist.

Publikum und Engagierte nehmen auf eigenes Risiko an unseren Veranstaltungen teil. Bei einer allfälligen Erkrankung an Covid-19 oder einer anderen Erkrankung übernimmt Pro Tschiertschen-Praden keine Haftung. 

MASSNAHMEN ALLGEMEIN

HYGIENE:

Es gelten die Hygieneregeln des BAG: https://bag-coronavirus.ch 

Pro Tschiertschen-Praden stellt an jeder Veranstaltung Händedesinfektionsmittel zur Verfügung und verfügt über einen ausreichenden Vorrat an Hygienemasken, die den Gästen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. 

MASKENPFLICHT: Gemäss Entscheid vom Kanton Graubünden gilt seit Samstag, 17. Oktober 20 in allen öffentlichen Bereichen eine Maskenpflicht

Diese Maskentragepflicht wurde per 29. Oktober 20 durch die Bundesregierung ausgeweitet

Pro Tschiertschen-Praden setzt diese Massnahme konsequent um. 

https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2020/Seiten/2020101601.aspx  https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-80882.html und: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbruecheepidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#1794075501  

Veranstaltungen in Gebäuden: Zwischen einzelnen Personen, zwischen Personen und Gästegruppen, sowie zwischen einzelnen Gruppen ist ein Mindestabstand von 1.5 m einzuhalten. Innerhalb bestehender Gruppen müssen die Abstände nicht eingehalten werden. 

Veranstaltungen im Freien: Bei Veranstaltungen im Freien ist ebenfalls auf einen ausreichenden Abstand zwischen einzelnen Personen sowie Gruppen zu achten (mindestens 1.5 m). 

Die Mitarbeitenden sind dafür zuständig, das Publikum auf die Einhaltung der Massnahmen hinzuweisen. 

AUSSTELLUNG IM ALTEN SCHULHAUS TSCHIERTSCHEN

Falls der Kanton Graubünden ab 23.12.20 Museen wieder öffnet, gilt:

Im Ausstellungsraum sind max. 5 Personen (inkl. Aufsicht zugelassen).

Häufig berührte Oberflächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert, z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Treppenhandlauf, Armlehnen von Stühlen.

VERANSTALTUNGEN 

Die Anzahl Teilnehmer an einer Veranstaltung von Pro Tschiertschen-Praden variiert je nach Veranstaltungsort und ist limitiert. Ab 23. Januar 2021 gilt eine Obergrenze von 50 Teilnehmern an Veranstaltungen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbruecheepidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#1794075501 und: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-80882.html  
Ergänzung: bis 22. Januar 2021 finden keine Veranstaltungen statt.

Für spätere Veranstaltungen ist eine Anmeldung erwünscht. Diese erfolgt per eMail oder Telefon. Nicht angemeldete Personen tragen sich in eine Anwesenheitsliste ein.

Die Raumvermieter der Veranstaltungsräume verfügen über eigene Schutzkonzepte betreffend Hygiene, Reinigung und Desinfektion.

RUND UM DIE BÜHNE 

Zwischen Bühne und Publikumsbereich wird ein ausreichend grosser Abstand eingehalten. Die Verantwortung im Vorstellungsbetrieb teilt sich wie folgt auf: für den Publikumsbereich ist Pro Tschiertschen-Praden zuständig, für das Geschehen auf der Bühne die Künstler und Vortragenden. 

RÜCKVERFOLGBARKEIT / CONTACT TRACING 

Pro Tschiertschen-Praden gewährleistet die Rückverfolgbarkeit aller bei Veranstaltungen involvierten Personen mit folgenden Daten: vollständiger Name, Telefonnummer, Wohnort sowie Datum der Veranstaltung. Bei Gästegruppen, die im gleichen Haushalt leben, genügen die Kontaktdaten einer Person. 

Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit der Ansteckungskette muss Pro Tschiertschen-Praden die Teilnehmerkontakte für 14 Tage aufbewahren. Anschliessend werden diese vernichtet. Die Kontaktdaten werden nicht anderweitig verwendet. 

Die Abstandsregel kann bei unseren Veranstaltungen möglicherweise nicht immer gewährleistet werden. Deshalb kann es sein, dass bei einer allfälligen Erkrankung eines Besuchers durch Covid19 die Behörden eine Quarantäne für weitere Besucher verfügen. 

Pro Tschiertschen-Praden garantiert die Rückverfolgbarkeit. 

INFORMATION 

Information der betroffenen Personen über die getroffenen Massnahmen Mitarbeitende regelmässig informieren – Mitarbeitende werden über alle Massnahmen informiert, die Pro Tschiertschen-Praden eingeleitet hat, damit sie diese anwenden und dafür sorgen, dass sie vom Publikum ebenfalls befolgt werden.

Publikum informieren – Gäste der Veranstaltungen von Pro Tschiertschen-Praden werden vorgängig (via Homepage, eMail) und vor Ort über die getroffenen Massnahmen und erwarteten Verhaltensweisen informiert. – Das Publikum wird ferner darüber informiert, dass Mitarbeitende befugt sind, bei risikohaftem Verhalten einzugreifen. – 

Das offizielle Kommunikationsmaterial des BAG wird ausgehängt (Eingangsbereich).

Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten ein hohes Mass an Solidarität mitbringen und sich an die Empfehlungen des BAG halten. Das Augenmerk liegt auf physical distancing #staysocial und Nachverfolgbarkeit.
Kontakt: MC. Niquille

buero@pro-tschiertschen-praden.ch

Dieses Konzept wurde am 2. Dezember 2020 erstellt und am 16. Dezember 2020 ergänzt.